Präsentation

Die Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden und Glarus nimmt die Möglichkeit wahr, staatliche Aufgaben der AHV/IV/EO und der Familienzulagen "privat" durchzuführen. Träger unserer zwischenberuflichen Ausgleichskasse sind:

Existenz, Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz und unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
 

Unser Auftrag

Wir haben den Auftrag, die Belange der 1. Säule in guter Qualität kostengünstig und im Rahmen des uns zustehenden Ermessensspielraumes möglichst unbürokratisch durchzuführen.

Chur, 15.08.2007

Konzept, Design und Programmierung bei EMiloG